IB erreicht 70 000 Euro für Bürger im Investitionsplan 2018
Am 1. Juni hatten wir über dem Haushaltsentwurf unter reger Beteiligung gebrütet. Erstmals für 2017 wurde ja unserem Vorschlag entsprochen und der Entwurf für einen angemessenen Zeitraum in die Fraktionen zur Vorberatung gegeben. Danke dafür! Zumindest bei uns war diese Vorberatung in der beschließenden Marktgemeinderatsitzung hör-, spür- und lesbar. Viele Mitglieder waren auch als Zuhörer in die Haushaltsdebatte am 12. Juni gekommen. Das belegt eindrucksvoll deren Interesse am Haushalt, der Debatte und der am 1. Juni festgelegten IB-Zielsetzung. Das ist gelebte Kommunalpolitik! Toll und eine Dankeschön von der Redaktion!
Geld für Park eingestellt!
Klar war: Einen großen Wurf kann und wird es angesichts der Haushaltsfakten nicht geben. Die ausstehenden Straßenausbaubeiträge, die Maßnahme am Hochbehälter, die Anzahlung für ein neues Feuerwehrfahrzeug und deutlich gestiegene Personalkosten engten den Investitionsspielraum maßgeblich trotz Rücklagenentnahme ein. Dass am Ende der Debatte unserem Vorschlag entsprochen wurde und 30 000 Euro in den Einzelplan Park flossen, ist trotz Abstrichen ein Erfolg. Weitere 30 000 Euro für die Urnengräber im Friedhof wurden ebenfalls noch eingearbeitet. Die planerische Gestaltung von Urnengräber entstammt ja auch unserer Feder. Zusammen mit 10 000 Euro für den Flowtrail in 2018 am Ende ein gutes Ergebnis für uns und den Bürger. Es sind Investitionen unmittelbar für den Bürger und die Infrastruktur. Die am Park-Konzept beteiligten Bürger und Bürgerinnen durften eine kleine Entwicklung erwarten.
Die Gelder stammen mit 40 000 Euro zu zwei Drittel aus dem Forstwegebau (80 000 Euro veranschlagt) und einer Reduzierung des Ansatzes für die Architekten- und Planungskosten beim Feuerwehrgerätehaus (50 000 Euro). Darin verbleiben aber weiterhin 30 000 Euro. Auch mit unserem Vorschlag der „Gegenfinanzierung“ konnte am Ende eine große Mehrheit (11:1) im Gemeinderat leben. Das freut uns!
Investitionsplan 2019 bis 2021 abgelehnt!
Erstmals musste der Marktgemeinderat auch einen Beschluss über die Folgejahre bis 2021 fassen. Angesichts vieler unklarer Einnahme- und Ausgabeposten oder schlichtweg mangels Beschlusslage kein einfaches Unterfangen. Alleine bei den Hauptposten von 800 000 Euro für die Brücke Jägerwiese in 2021 oder mit insgesamt 1,6 Millionen für ein neues Feuerwehrgerätehaus in 2019 und 2020 lagen noch große Unklarheiten im Plan. Wir stimmten folglich gegen den Plan, der aber mit einer knappen Mehrheit von 7:5 Stimmen angenommen wurde.
Klares Ja der IB zur Feuerwehr!
Dass man den aktuellen Zuständen durch einen Neubau abhelfen muss, stellt auch bei uns niemand in Frage. Aus unserer Sicht muss für die Feuerwehr aber zunächst ein geeignetes Grundstück gefunden und erworben werden. Dieser grundlegende Schritt ist Voraussetzung für eine daran anschließende, konkrete und ausgewogene Gebäude- und Raumplanung. Nach dem wo kommt das wie! Dies haben wir unmissverständlich auch bereits mit dem Feuerwehrkommandant, Sebastian Bechold, besprochen und auch erfragt, ob eine Unterstellung des neuen Feuerwehrfahrzeugs in der alten Halle zunächst gewährleistet sei. Das ist der Fall!
IB informiert: Personalentscheidungen trifft der Bürgermeister
Wer ist eigentlich zuständig/verantwortlich? Warum hat der Gemeinderat so entschieden? Warum haben die Vertreter unserer Wählergemeinschaft so entschieden? Gab es überhaupt was zu entscheiden?
Da sich in der Vergangenheit neben Gerüchten auch Anfragen an uns häuften, haben wir uns hier zu einer Information rund um das Thema "Personalentscheidungen" entschlossen.
Grundsätzlich regelt die Geschäftsordnung (GeschO) unserer Marktgemeinde die Zuständigkeiten. Mit Amtsantritt von Bürgermeister Robert Herold in 2014 gab es in der zweiten Sitzung einen Antrag der Verwaltung zur Änderung der Personalkompetenzen. Demnach sollte die Entscheidungshoheit bei Beamten bis Besoldungsgruppe A9 und bei Tarifbeschäftigten bis Entgeltgruppe 9 ausschließlich auf den Bürgermeister übertragen werden. Gegenüber dem Gemeinderat sicherte der Bürgermeister in einer regen Diskussion einst zu, er wolle auch weiterhin ein Votum aus dem Rat einholen. Dies wurde auch in der Sitzungsniederschrift dokumentiert. Trotzdem lehnte der Gemeinderat mit 5:9 Stimmen den Änderungsantrag zur GeschO ab.
Ein Jahr später musste die Entscheidung per Beschluss aufgehoben bzw. geändert werden. Eine Stichprobe der Rechtsaufsicht ergab den schriftlichen Hinweis an die Gemeinde, man müsse die Kompetenzen entsprechend der Gemeindeordnung Bayern (GO) anpassen. Seit 2015 ist der Bürgermeister somit für Personalfragen bis zu den o.a. Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen eigenverantwortlich zuständig. Der Gemeinderat wird seither nur noch sporadisch informiert und Herold verzichtete auf das zugesicherte Votum aus dem Gemeinderat. Das kann er! Das macht er!
Der Gemeinderat hat lediglich über die jährliche Haushaltsberatung und den dort aufgeführten Stellenplan eine geringe und nicht unmittelbare Möglichkeit der Einflussnahme.
Wir wollen die Onlinestellung der GeschO anregen. Dort wäre für jeden Interessierten die Kompetenzverteilung sowie andere Regelungen zum Geschäftsgang ersichtlich.
Wir sind der Ansicht: Fragen und Gerüchten beugt man durch Transparenz und Teilhabe vor!
IB mit umfangreicher Jahresabschlussanfrage 2017
Seit der Kommunalwahl 2014 haben wir es uns zu jedem Jahresbeginn zur gängigen Praxis gemacht, unsere Ordner mit Niederschriften und die Sitzungsprotokolle nach offenen Fragen und/oder noch ausstehenden Informationen oder Sachstandsberichten zu durchforsten. Das beim Tagesgeschäft und der Fülle an Informationen über ein Jahr hinweg das eine oder andere in den Hintergrund und/oder gar in Vergessenheit gerät, wollen wir mit diesem Engagement - auch bei uns selbst - ausgleichen. Die Anfragen der vergangenen Jahre belegen den durchaus auch positiven Effekt, da einzelne Punkte grundsätzlich wieder hervorgehoben und/oder so zu einer Erledigung geführt wurden.
So haben wir als Wählergemeinschaft auch für das Jahr 2017 zusammengesessen, mehrere Anfragepunkte zusammengetragen und in Schriftform dem Bürgermeister ohne Zeitdruck zugesandt. Für uns: Normales Geschäft!
Wir stellen an dieser Stelle nun unser Schreiben mit den beigefügten Antworten des Bürgermeisters unkommentiert allen Interessierten zur Verfügung. Einzelne Unklarheiten wollen wir in einem Gespräch klären. Das Schreiben findet sich unter der Rubrik "Die IB - Anträge - Sonstiges" und kann dort heruntergeladen werden.
Leider wurden wir für unsere, aus unserer Sicht engagierte und legitime Arbeit im Gemeinderat mal wieder hart kritisiert. Wir können verstehen das diese Form des Engagements vielen Kollegen im Rat ein spiegelnder Dorn im Auge ist. Zeugt es doch schlichtweg von umfassendem Interesse und einem hohen Maß auch an Gemeinschaftswirken in unserer Wählergemeinschaft.
Von diesem (unserem) Weg werden wir uns aber nicht abbringen lassen! Darauf dürfen sich jene Verlassen, die unsere Arbeit als Wählergemeinschaft grundsätzlich gut finden! Das wollten wir vor 2014 so ... das tun wir auch weiter so!
IB setzt sich für Städtebauplanung ein!
Wie geht es städtebaulich weiter in Burgsinn. Das Fragen sich mit Blick auf Leerstände und Schotterflächen im Ortskern viele Bürgerinnen und Bürger. Und auch beim Gewerbe blickt man teils sorgenvoll auf die aktuelle Entwicklung. Mit dem Rückzug eines Lebensmittelmarktes im Ortskern bekommt diese Frage wieder neuen Antrieb.
Es liegen seit geraumer Zeit mehr oder weniger konkrete Pläne zur Bebauung der Flächen an der Hauptstraße vor. Und auch die Parkplanung wirkt sich auf die städtebauliche Entwicklung, insbesondere bei der Frage der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, aus. Doch auch andere Pläne, z.B. ein neues Heim für die Feuerwehr, Neubaugebiet, die weitere Brückensanierung oder die Straßenunterhaltung brauchen die Aufmerksamkeit unserer Marktgemeinde. Wie können wir da eine städtebauliche Entwicklung finanziell auf die Beine stellen? Wann können Bürgerinnen und Bürger mit einer Verbesserung und Aufhübschung rechnen? Welche Vorhaben setzen wir der aktuellen Leerstandsentwicklung entgegen?
Um diese Fragen zu beantworten, brauchen wir zeitnah eine konstruktive, breite und zielgerichtete Debatte über die Zukunft unseres Altorts. Das wollen wir nun mit einem Antrag zur Tagesordnung bewirken. Denkbar wäre auch eine Teilnahme an einem städtebaulichen Förderprogramm. Das letzte Förderprogramm "Burgquartier" ist nach unserem Kenntnisstand abgerechnet und ausgelaufen. Gelder sind aktuell ausreichend bei der Förderstelle vorhanden. Grundvoraussetzung für eine Teilnahme und Nutzung neuer Fördermittel ist aber die Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK). Bereits das Konzept kann gefördert werden. Wollen wir die Chancen für 2019 ermöglichen, müssen wir Bewerbungsfristen noch in 2018 einhalten. Grundvoraussetzung ist aber generell zunächst eine erste Kontaktaufnahme und Interessenbekundung bei der Förderstelle der Regierung.
Diesen Antrag haben wir vorbereitet und wollen ihn in Abhängigkeit zur Debatte gerne zur Abstimmung einbringen. Wir grenzen aber auch andere Umsetzungswege nicht aus. Aber wir müssen konkret werden und einen Gedankenaustausch voranbringen. Diesem Hauptziel gilt unser Antrag.
Wie immer kann unser Antrag hier in der Ablage eingesehen werden.