IB mit Pestizid-Verbot auf gemeindlichen Grundstücken erfolgreich!
Mit einem erfolgreichen Antrag beschließt unsere Wählergemeinschaft das Jahr 2017. Am 19. Dezember wurde der Antrag im Gemeinderat behandelt und einstimmig beschloss der Gemeinderat letztlich ein Pestizid-Verbot auf gemeindlichen Grundstücken. Damit stellt der Markt Burgsinn knapp 21 ha unter Schutz. „Zum Schutz der Bevölkerung, Flora, Fauna und nachhaltigen Boden- und Grundwasserqualität“, lautet auch textlich im Beschluss die Begründung.
Wir reagieren damit auf die erst jüngst von der EU um weitere 5 Jahre verlängerte Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat. Dieser steht schon seit längerer Zeit im Verdacht krebserregend zu sein. Als Gemeinde kann man nur seine eigenen Flächen schützen und regeln, aber wir sehen in unserem Antrag und dem jetzt bewirkten Beschluss auch einen doppelten Signalcharakter. Zum einen reiht sich die Marktgemeinde mit dem Verbot in einen bundesweiten Trend ein und nimmt in der Masse der Gleichhandelnden damit vielleicht Einfluss auf ein wünschenswertes Glyphosat-Verbot in der Zukunft. Zum anderen geht Burgsinn damit auch in der Sinngrundallianz beispielgebend voran.
Für uns schließt sich damit aber auch der Maßnahmenkreis. Nach der Änderung des Landschaftsplans und der Ausweisung von Freihaltungsflächen haben wir als IB in 2015 die Einstellung einer Glyphosat-Info auf der gemeindlichen Homepage durchgesetzt. Seither ruft der Markt zum freiwilligen Verzicht auf und verzichtet selbst schon längst auf die Anwendung.
IB sieht "Sondersatzung Lindenberg" kritisch!
Nachfolgend stellen wir hier unsere Presseerklärung i.S. Lindenberg an die Mainpost zur Verfügung. Die Mainpost hatte mit Verweis auf eigene Recherchen einen Abdruck abgelehnt. Im Artikel der Mainpost kam allerdings unsere Position nicht zum tragen und fehlerhaft wurde auch abgedruckt, der Bürgermeister habe den Antrag auf Vertagung gestellt. Zur Klarstellung hier unsere Presseerklärung:
Pressemitteilung der Initiative Burgsinn
Bezug: Gemeinderatssitzung Markt Burgsinn am 17.10.2017 / TOP 03 – „Sondersatzung Lindenberg“
Sondersatzung ein schwerer Fehler!
Wir sehen in dem Beschluss auf Erlass einer „Sondersatzung Lindenberg“ einen schwerwiegenden Fehler mit Auswirkungen auf die Zukunft. Unsere Marktgemeinderäte Marco Scholz und Willi Balkie hatten sich seit Februar 2017 mit Fragen zum Urteil des VG Würzburg und der, seitens der Verwaltung und Bürgermeister Herold angestrebten „Sondersatzung Lindenberg“ an die Gemeindeverwaltung gewendet. Bis zum Beschluss wurden nicht alle Fragestellungen hinreichend geklärt und der Schriftverkehr auch offensichtlich nicht den anderen Fraktionen zur Verfügung gestellt. Eine Sondersatzung zur Regelung der Rechtsproblematik ist aus unserer Sicht ein falscher Weg mit fatalen Folgen für die Rechtssicherheit der gemeindlichen Straßenausbausatzung.
Um was geht es?
Noch in der Wirkungszeit von Bürgermeister a.D. Franz Schüßler (CSU) sollte die „teuerste Straße im Ort“ anliegerverträglich ausgebaut werden. Die vorgenommene Klassifizierung als Haupterschließungsstraße wurde auch von der Rechtsaufsicht und der Förderstelle so angenommen. Allein dieser Prozess der beteiligten Stellen wirft bereits ein ärgerliches Fragezeichen auf den Vorgang. Klassifizierungen sind in der Rechtsprechung definiert und entsprechend kommentiert. Die Burgsinner Straßenausbausatzung von 1999 ist als geltendes Recht verbindlich verankert und ist auch wesentlicher Bestandteil der Urteilsfindung. Auf Empfehlung des Rechtsanwalts und der Verwaltung erklärte der Rat einstimmig seinen Rechtsmittelverzicht in nichtöffentlicher Sitzung, will am Ende nun aber eine Fehlbewertung des Richters erkennen. Dieser habe keinen Ortsbegang mit den Beteiligten vorgenommen und damit die herausragende Bedeutung der Straße nicht erkannt. Das passt aus Sicht der IB nicht zusammen! Warum sah man dann Rechtsmittel gegen das Urteil als "chancenlos" an?
Urteil des Verwaltungsgericht hat Auswirkungen
Das Urteil und insbesondere der Umgang damit wirken aus unserer Sicht weit über den Lindenberg hinaus. Auch vergangene Maßnahmen wie z.B. die Hessenstraße und zukünftige, vergleichbare Straßen müssen im Lichte der Urteilsbegründung und der jetzt beschlossenen Sondersatzung gesehen werden. In der Hessenstraße wartet man noch auf die Bescheide. Noch am Morgen des Sitzungstages erkannte die Verwaltung auf unsere Nachfrage den Umstand, dass für die Hessenstraße noch kein Festsetzungsbeschluss (Anlieger-Anteil) vorliegt. Im April 2015 entschied der Rat sich mehrheitlich zur Umlage der Maßnahme. Wir stimmten dagegen!
Die Anteile der Umlegung regelt eigentlich die Straßenausbausatzung. Doch auch in der Hessenstraße gab es wohl bereits mündliche Zusagen zu einer 50/50-Abrechnung; wohl in der Annahme, die Hessenstraße sei eine Haupterschließungsstraße wie der Lindenberg. Da die beschlossene Sondersatzung aber ausschließlich auf den Lindenberg angewandt werden kann, erwarten wir in der Folge nun mindestens eine „Sondersatzung Hessenstraße“ und damit die zweite Sonderreglung. Wir sagen schon heute das Nachfolgen weiterer Straßen voraus. Warum sollten sich andere, vergleichbare Straßen nicht auf den Lindenberg und die Hessenstraße berufen dürfen?
Besprechung mit Bürgermeister erfolglos
Wie bereits erwähnt, fand nach Zugang der insgesamt dürftigen Sitzungsunterlagen noch am Sitzungstag eine Besprechung mit Bürgermeister Herold statt. Es konnte Einvernehmen über unsere wesentlichen Argumente gerade im Hinblick auf das Fehlen des Hessenstraße-Beschlusses erzielt werden. Leider unternahm der Bürgermeister keinen Versuch den Tagesordnungspunkt zu Beginn der Sitzung zurückzustellen, weshalb wir unseren Antrag auf Vertagung stellten. Mit 6:8 Stimmen unterlag unser Antrag trotz Unterstützung durch den Bürgermeister. Am Ende blieben aber zu unserer großen Verwunderung nur unsere Marktgemeinderäte konsequent und votierten alleine (mit 2:12 Stimmen) gegen die Sondersatzung.
Zielrichtung muss zukünftige Rechtssicherheit und Gerechtigkeit sein
Wir betonen ausdrücklich, dass es unseren Marktgemeinderäten bei ihrer Stimmabgabe nicht um eine gewollte Mehrbelastung am Lindenberg ging. Der Blick galt ausschließlich der Zukunft, die alsbald mit der Umlegung der Hessenstraße wieder im Gemeinderat beginnt. Aber eben auch andere Ortsstraßen dürfen wir im Gesamtkontext nicht unbetrachtet lassen. Die Mehrheit hat nun ein Faktum geschaffen! Das wollten wir mit unserem Antrag verhindern. Das Ansinnen von Ratskollegen, man müsse eben nach der Hessenstraße einen „Cut“ machen, halten wir für „zu einfach gedacht“ (rechtsunsicher) und gegenüber zukünftigen Maßnahmen im Ort und den dort betroffenen Anliegern für ungerecht.
Überarbeitung der Straßenausbausatzung muss thematisiert werden
Wir können nicht künftig um jede Straße feilschen und mit Sondersatzungen die eigentliche Straßenausbausatzung unterhöhlen. Handlungs- und Rechtssicherheit müssen auch für die Verwaltung zeitnah wieder hergestellt werden. Bei einer Vertagung hätte beispielsweise eine Verkehrszählung am Lindenberg zur Dokumentation der Besonderheit führen können. Man kann die Besonderheit nicht - wie geschehen - auf bloßen Annahmen und einer farblich markierten Ortskarte aufbauen. Die Datenlage wäre dann im Folgenden auch zur Bewertung anderer Straßen wichtig gewesen. Es muss jetzt den großen Blick aufs Ganze geben und dabei darf im Sinne künftiger Gerechtigkeit auch eine Änderung der Straßenausbausatzung kein Tabu sein. Unterschiedliche Modelle sind denkbar: Flächendeckend 0%-, 30%- oder 50%-Anliegeranteil. Das muss man sich angesichts eines Zukunftsplans und der Gemeindefinanzen durchrechnen und diskutieren. Ein lapidarer „Cut“ nach der Hessenstraße (wie von anderen Ratskollegen vorgeschlagen) wird es mit der IB ganz sicher nicht so einfach geben. Das ist man allen Anliegern von Ortsstraße in Burgsinn jetzt schuldig!