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Frohe Weihnachten
Die IB wünscht frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
IB informiert - zur Gemeinderatsitzung vom 08.10.2021
Am 09.10.2021 tagte der Gemeinderat in einer kurzfristig einberufenen Sitzung. Der Verkürzung der Ladefrist wurde von allen im Vorfeld zugestimmt. Nach Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den 1. Bgm. wurde die Behandlung des Bauantrags von Marko und Vanessa Wenzel einstimmig vorgezogen.
Bauantrag von Marko und Vanessa Wenzel
Nach Überprüfung der Baupläne votierte das Gremium einvernehmlich und erteilte das gemeindliche Einvernehmen trotz fehlender Unterschrift einiger Nachbarn. Auch nach eindringlicher Prüfung waren für das Gremium keine objektiven Gründe erkennbar, das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben zu verweigern. Die beantragten Abweichungen waren im Rahmen bereits in der Vergangenheit genehmigter. Zudem war aufgrund einer Abweichung von gerade 40 cm, die Einhaltung von „bürokratischen“ Grenzen nicht gegeben, was für das Gremium nachvollziehbar keinen Hinderungsgrund darstellte dem Bauvorhaben im Weg zu stehen.
Halteverbot an der Aura
Um die Schulwegsicherheit, sowie einen ungehinderten Busverkehr zu gewährleisten, war eine Anpassung der Haltverbotszeiten in der Straße „An der Aura“ 12 -19 erforderlich. Die Ausdehnung des Haltverbots um 1 Stunde auf Mo.-Fr. von 07:00 Uhr -17:00 Uhr, statt bisher von 07:00 Uhr – 16:00 Uhr war reine Formsache, was sich in einem einstimmigen Votum widerspiegelte.
Standort für die Fitnessgeräte im Park
Bei der Ortsbesichtigung wurde die Örtlichkeit für die Fitnessgeräte im Park in der Nähe des bereits durch das Regionalbudget geförderten Wasserspielplatzes festgelegt. Nach ausführlicher Beratung wurden der Standort in der Verlängerung zum Bienenhotel entlang des Flutgrabens in Richtung Sinngrundhalle mit einer Gegenstimme beschlossen.
Errichtung einer Rampe für den barrierefreien Zugang zum Anwesen Burgweg 2 (Dr. Schmitt, Möbelstudio, Daniel Gutermuth)
Die Inhaberin des Anwesens hatte beantragt eine Rampe, welche den barrierefreien Zugang zum Anwesen ermöglicht, auf eigen Kosten zu errichten. Nach kurzer Beratung votierten die Räte einstimmig für das Vorhaben. Demnach ist eine Errichtung der Rampe durch den gemeindlichen Bauhof mit einer anschließenden Kostenumlegung geplant.
Verkehrssituation Fellner Straße
Ebenfalls vor Ort verschafften sich die Räte ein Bild von der Verkehrssituation in der Fellner Straße. Als problematisch stellten sich hierbei ortseinwärts geparkte Fahrzeuge dar. Durch diese ist die Fahrbahn oft nur einspurig befahrbar, wodurch in Richtung Fellen ausfahrende Fahrzeuge auf den Gehweg ausweichen und diesen mit unverminderter Geschwindigkeit befahren. Zum Schutz der Fußgänger votierte das Gremium daher für die Anlegung von Pflanzflächen, welche ein durchgängiges Befahren des Gehwegs verhindern sollen. Ein kurzfristiges Ausweichen bleibt so für die Verkehrsteilnehmer weiterhin möglich, gleichzeitig werden Fußgänger effektiv vor auf dem Gehweg fahrenden Fahrzeugen geschützt.
Verkehrsführung Rödernweg, Heinrich-Löw-Straße/ Max-Muthig Straße
Bereits in der Vergangenheit wurde dem auf dem Rödernweg befindlichen Verkehr die Vorfahrt durch Aufstellung entsprechender Verkehrszeichen gewährt, um gerade im Winter eine ungehinderte Auffahrt zu ermöglichen. An der Kreuzung zur Max-Muthig- und Heinrich-Löw-Straße galt jedoch wieder rechts vor links. Aus Gründen einer einheitlichen Verkehrsführung und Gewährleistung der Verkehrssicherheit, entschied das Gremium den Rödernweg hier ebenfalls zu bevorrechtigen.
Errichtung weiterer selbst gestaltbarer Urnengräber
Bgm Herold führte aus, dass es vermehrt Anfrage zu selbstgestaltbaren Urnengräbern gebe, die nicht bedient werden könnten. Das Gremium entschied daher unterhalb der bereits bestehenden selbst gestaltbaren Urnengräber, eine Reihe mit weiteren Gräbern zu errichten. Für die Wahl der Örtlichkeit wurde mit 6 zu 5 Stimmen votiert.
IB informiert – zur Marktgemeinderatssitzung vom 21.12.2021
Entscheidung über die Einführung eines elektronischen Unterweisungssystems für Arbeitssicherheit mit Auftragsvergabe
Gleich zu Beginn der Sitzung stand die Debatte bezüglich der Auftragsvergabe zur Einführung eines elektronischen Unterweisungssystems für Arbeitssicherheit auf der Tagesordnung. In einer sehr langen und ausführlichen Debatte die ganze 80 Minuten anhielt, wurde im Rat über die Vor- und Nachteile, sowie das grundsätzliche Erfordernis eines elektronischen Unterweisungssystems lebhaft diskutiert. Im Grundsatz die Bemühungen und Maßnahmen der Arbeitssicherheit für die Mitarbeiter zu verbessern waren alle Räte einig. Lediglich für die Umsetzung wurden unterschiedliche Verfahrensweisen vorgeschlagen und befürwortet.
Herr Wiltschko war in der Sitzung zu gegen und stand Rede und Antwort bezüglich des von ihm favorisierten und betreuten Unterweisungssystems der Fa. Secova. Seinem mündlichen Vortrag in der Sitzung vom 30.11.2021 und der dort beworbenen „Flatrate“, stand in der aktuellen Sitzung nun ein Angebot gegenüber, dass lediglich 50 Stunden im ersten Vertragsjahr beinhaltet. Für jede zusätzliche Arbeitsstunde wurde eine Vergütung von 150 Euro veranschlagt. Während Herr Wiltschko vortrug, dass eine Überschreitung des Stundenkontingents zu seinem Nachteil gehe, können wir dies so daher nicht nachvollziehen. Zudem beinhaltet das zweite Vertragsjahr lediglich noch 10 inklusiv-Stunden. Für das erste Vertragsjahr werden, ohne Zusatzstunden Kosten in Höhe von 840 Euro monatlich, also 10.080 Euro jährlich veranschlagt. Hätte man aufgrund der im zweiten Jahr um 40 reduzierten inklusiv-Stunden aufgrund des aufgeführten Stundensatzes eine Reduzierung der jährlichen Kosten um 6.000 Euro erwarten können, bleibt die Vergütung in voller Höhe ohne Abschlag bestehen.
Grundsätzlich war in der Diskussion die Erstellung der Gefährdungsanalyse, sowie der Betrieb des Unterweisungssystems zu unterscheiden. Auch auf Nachfrage war leider nicht erfahrbar, welche Zeit überhaupt für die Erstellung der Gefährdungsanalyse benötigt wird. Eventuell hätte man dies jedoch über eine Art Inventur, in der man die bestehenden Gefährdungsanalysen überprüft und deren Überarbeitungsbedürftigkeit einstuft, vor einer Auftragsvergabe prüfen können. So wurde aus dem Gremium der Vorschlag gebracht, sich zunächst einmal mit der Gefährdungsanalyse zu befassen. Diese sei wie auch Herr Wiltschko ausführte in jedem Fall in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ressortleitern zu erarbeiten. Diese könnten durch einen Sicherheitsingenieur geführt oder eigenständig die Erstellung vornehmen. Der Argumentation man bürde bei Verzicht auf das Unterweisungssystem der Verwaltung zusätzlich Arbeit auf ist daher nach unserer Einschätzung schwer nachzuvollziehen. Im Gegensatz zu den Kosten für das elektronische Unterweisungssystem, waren leider die Kosten für eine persönlich individuelle Unterweisung der Mitarbeiter ohne ein solches System nicht bekannt.
Aber auch innerhalb der IB gingen die Meinungen darüber auseinander, ob ein elektronisches Unterweisungssystem an sich sinnvoll ist. Die Vorteile eines solchen Systems liegen vor allem in der Dokumentation. Weiter kann jeder Mitarbeiter, die Themen zu einem für ihn passenden Zeitpunkt, in einer für ihn passenden Geschwindigkeit abarbeiten. Durch in die Unterweisung eingebaute Fragen, lässt sich tatsächlich abprüfen, ob der jeweilige Mitarbeiter die Unterweisung wirklich verstanden hat, oder dieser nur beigewohnt hat. Gerade für die Verantwortlichen gestaltet sich die Schulung der Mitarbeiter so sehr übersichtlich und komfortabel. Außerdem lässt sie sich auch verlässlich planen und kontrollieren.
Bei allen Vorteilen bleibt jedoch laut Wiltschko in jedem Fall eine zusätzliche persönliche Unterweisung für bestimmte Bereiche erforderlich. Das elektronische System könne lediglich den Grundstock legen. Auch diese Schulungen könne Wiltschko abhalten, diese wären jedoch nicht im bisherigen Paket enthalten und bedeuten zusätzliche Kosten.
Das Gremium votierte mit 9 zu 6 Stimmen für Wiltschkos System.
Es gilt nun vor allem die Kosten im Auge zu behalten. Nicht dass sich die Sache bei allem Nutzen zu einem finanziellen schwarzen Loch entwickelt.
Anpassung der Hundesatzung
Bei der Anpassung der Hundesteuer tat sich der Rat wesentlich einfacher. Zur Anpassung an die aktuelle Rechtslage verabschiedete der Rat eine neue Hundesatzung. Diese entsprach der Mustersatzung des bayerischen Gemeindetages. Die Steuer für Hunde wurde auf 50 Euro (vorher 30 Euro), die für Kampfhunde auf 1000 Euro (vorher 500 Euro) angehoben. Mit 10 zu 5 Stimmen wurde die neue Satzung beschlossen.
Zum Abschluss der Runde meldet MGR Höfling eine schief stehende Laterne am Bergle. Bgm. Herold sagt zu sich der Sache anzunehmen.
MGR Pauthner erkundigt sich wie der Sachstand zum Bau des Pumptracks ist. Bgm Herold erklärt, dass dieser in der Allianz weiter besprochen wird. Die Örtlichkeit zur Errichtung sei noch nicht festgelegt worden.